Anerkennung von Abschlüssen

Anerkennung von Abschlüssen

Hier findest Du Informationen zur folgenden Frage:


  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland zu bekommen?


Bitte vergiss nicht, dass Du zusätzlich auch immer die generellen Voraussetzungen für Deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst. Informationen dazu findest Du hier.

Voraussetzungen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in Deutschland (§ 16d AufenthG)

  1. Zweck der Anerkennung

Die Zeugnisanerkennungsstellen entscheiden darüber, mit welchem deutschen Schulabschluss - Hauptschulabschluss, Realschulabschluss (mittlere Reife), allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) – der ausländische Schulabschluss vergleichbar ist. Die Anerkennung schulischer Leistungen kann in Deutschland jeder unabhängig von der eigenen Staatsangehörigkeit beantragen.


Für die Anerkennung schulischer Abschlüsse zur Aufnahme eines Studiums sind grundsätzlich die Hochschulen/Universitäten zuständig. Einen groben Überblick darüber, ob Dein Zeugnis zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland anerkannt wird, gibt bspw. die Zulassungsdatenbank des DAAD. Ausführlichere Informationen erhältst Du auch hier in der anabin-Datenbank.


Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der je nach Art des Abschlusses und des Berufs variieren kann.



2. Voraussetzungen

Folgende Unterlagen werden für die Anerkennung schulischer Abschlüsse regelmäßig benötigt: 


  • Kopie des schulischen Abschlusses, amtlich beglaubigt von einer deutschen Stelle (z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung),
  • Beglaubigte Übersetzung des schulischen Abschlusses,
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Benennung aller Etappen der gesamten Schul-, Ausbildungs- und Studienzeit (lückenlos ab der Einschulung,
  • Identitätsnachweis, bspw. beglaubigte Kopie des Passes. 


Je nach Anerkennungsstelle und Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.


3. Besonderheiten zum Ablauf des Verfahrens


Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie ausländische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden können:


a. Automatische Anerkennung: Einige Abschlüsse aus bestimmten Ländern werden automatisch in Deutschland anerkannt, weil sie als gleichwertig zu deutschen Abschlüssen angesehen werden. Das ist vor allem der Fall für Abschlüsse aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.


b. Individuelle Anerkennung: Für die meisten ausländischen Abschlüsse außerhalb der EU ist eine individuelle Anerkennung notwendig. Hierfür gibt es verschiedene Anerkennungsverfahren, die von den zuständigen Stellen durchgeführt werden. Die Anerkennung ist abhängig vom jeweiligen Beruf und dem Bundesland, in dem der Antrag gestellt wird. Für die Anerkennung solltest Du diese drei Verfahren kennen:


  • Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung: Hierbei wird geprüft, ob der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Eine Gleichwertigkeitserklärung kann zum Beispiel für Abschlüsse in der Krankenpflege oder für Lehrer*innen ausgestellt werden.


  • Verfahren zur Kenntnisfeststellung: Hierbei wird geprüft, ob die im Ausland erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten zu können. Ein solches Verfahren gibt es zum Beispiel für Berufe im Handwerk.


  • Verfahren zur Zulassung: Hierbei wird geprüft, ob der ausländische Abschluss die Zulassungsvoraussetzungen für einen bestimmten Beruf erfüllt. Ein solches Verfahren gibt es zum Beispiel für Ärztinnen oder Rechtsanwältinnen.


Für die Anerkennung schulischer Abschlüsse zur Aufnahme einer Ausbildung sind die Zeugnisanerkennungstellen der Bundesländer zuständig.


Die zuständigen Stellen für die Zeugnisanerkennung sind in der anabin-Datenbank aufgeführt. Die Anabin-Datenbank liefert zahlreiche Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Auf Anabin könnt Ihr Euer Land und Euren Abschluss suchen und erfahren, wie diese in Deutschland anerkannt werden, sowie die für Euch zuständige deutsche Anerkennungsbehörde ermitteln.


Soweit bereits eine Entscheidung der Zeugnisanerkennungsstelle über die Gleichstellung des ausländischen Schulabschlusses (siehe oben) vorliegt, kann diese auch bei der Bewerbung um einen Studienplatz vorgelegt werden.


Die finale Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft immer die Hochschule, bei der Du Dich bewirbst. Erkundige Dich daher am besten direkt dort, welche Unterlagen Du für die Anerkennung benötigst. Viele deutsche Hochschulen arbeiten mit uni-assist zusammen, die ausländische Zeugnisse überprüfen und bewerten.


Falls Dein Schulabschluss in Deutschland nicht anerkannt ist, kann der Weg über ein Studienkolleg die Zulassung zum Studium ermöglichen.



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