Blaue Karte EU

Blaue Karte EU

Hier findest Du Informationen zu der folgenden Frage:



Bitte vergiss nicht, dass Du immer die allgemeinen Voraussetzungen für deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst.



Informationen dazu finden Sie hier.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU in Deutschland (§ 18g AufenthG)

  1. Zweck des Aufenthalts


Die Blaue Karte EU soll die dauerhafte Zuwanderung aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen erleichtern. Sofern Deine Hochschulausbildung mit einem entsprechenden deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, kann Dir unter Umständen die Blaue Karte EU ausgestellt werden. Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren erteilt wird. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich von drei Monaten erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzung ist jedoch eine Verlängerung möglich.


Neben Hochschulabsolventen können aber auch Absolventen bestimmter Berufsausbildungen unter Umständen die Blaue Karte EU erhalten. Voraussetzung ist aber auch hier, dass Deine Ausbildung mit einer entsprechenden deutschen Berufsausbildung vergleichbar ist.


2. Voraussetzungen

       

  • Hochschulstudium oder Berufsausbildung 
  • Sofern Dein Hochschulstudium oder Deine Berufsausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen wurde, muss sie entweder anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein.
  • https://anabin.kmk.org/anabin.html = Diese Datenbank gibt Auskunft über die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen bei der Einordnung eines ausländischen Abschlusses in das deutsche Bildungssystem


  • Arbeitsvertrag unterschrieben oder eine verbindliche Stellenzusage vorweisen
  • Die vertragliche Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen. Es gilt eine Mindestgehaltsgrenze von jährlich 43.800,00 Euro brutto bzw. monatlich 3.650,00 Euro brutto. Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin (ausgenommen Zahnmedizin) liegt die Gehaltsuntergrenze bei jährlich 39.682,80 Euro brutto bzw. monatlich 3.284,25 Euro brutto (Achtung: Die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst!)


  • Die Beschäftigung muss der Qualifikation entsprechen.


  • Seit dem 18.11.2023: Erweiterung für Fachleute für Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Leitende von Informations- und Kommunikationstechnologiediensten
  • Das bedeutet, dass Deine Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten als IT-Fachkraft auch ohne formellen Bildungsabschluss anerkannt und mit einem Hochschulabschluss oder einem Berufsabschluss gleichgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass Du in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf Hochschulniveau im IT-Bereich gesammelt hast. Außerdem muss Dir ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einer vertraglichen Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten und einem Jahresgehalt von mindestens 39.682,80 Euro brutto vorliegen.

 

 

 

3. Besonderheiten


  • Bei Vorliegen der Voraussetzung besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU. Seit dem 18.11.2023 wird sie ohne Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit, zum Zweck einer qualifikationsangemessenen inländischen Beschäftigung erteilt.


  • Deine Familienangehörigen, also Deine Ehegatten und Kinder, haben auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer sofortigen uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit (§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5).


  • Darüber hinaus erhältst Du als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU in Deutschland nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Du in dieser Zeit einer hochqualifizierten Beschäftigung nachgegangen bist, Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet hast und Dich auf Deutsch verständigen kannst. Wenn du ein ausreichendes Sprachniveau nachweisen kannst (mindestens B1), dann kannst Du die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten. 


  • Seit dem 18.11.2023 ist für Inhaber der Blauen Karte EU keine Erlaubnis der Ausländerbehörde für einen Arbeitsplatzwechsel mehr erforderlich.


  • Eine Zeit der Arbeitslosigkeit von bis zu drei Monaten steht der Geltung der Blauen Karte EU nicht entgegen. Sollte jedoch eine mehrfache Arbeitslosigkeit im Gültigkeitszeitraum der Blauen Karte EU vorliegen bzw. die Arbeitslosigkeit länger als drei Monate andauern, kommt eine nachträgliche Befristung des Aufenthaltstitels in Betracht.


  • Einreise nach Deutschland
  • Du benötigst als eine außerhalb der EU lebenden Person in der Regel ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Dieses wird Dir bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt.


  • Kosten
  • Für die Erteilung einer Blauen Karte EU wird eine Gebühr von 100 Euro berechnet.

 




4. Rechtlicher Hintergrund



Seit dem 18.11.2023 werden die Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte EU in § 18g AufenthG geregelt. Detaillierte Erläuterungen zu den gesetzlichen Voraussetzungen findest Du auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und auf der Informationsseite „Make it in Germany“.

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