Hier findest Du Informationen zu der folgenden Frage:
Bitte vergiss nicht, dass Du immer die allgemeinen Voraussetzungen für deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst.
Die Blaue Karte EU soll die dauerhafte Zuwanderung aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen erleichtern. Sofern Deine Hochschulausbildung mit einem entsprechenden deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, kann Dir unter Umständen die Blaue Karte EU ausgestellt werden. Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren erteilt wird. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich von drei Monaten erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzung ist jedoch eine Verlängerung möglich.
Neben Hochschulabsolventen können aber auch Absolventen bestimmter Berufsausbildungen unter Umständen die Blaue Karte EU erhalten. Voraussetzung ist aber auch hier, dass Deine Ausbildung mit einer entsprechenden deutschen Berufsausbildung vergleichbar ist.
2. Voraussetzungen
3. Besonderheiten
4. Rechtlicher Hintergrund
Seit dem 18.11.2023 werden die Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte EU in § 18g AufenthG geregelt. Detaillierte Erläuterungen zu den gesetzlichen Voraussetzungen findest Du auf der
Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und auf der Informationsseite
„Make it in Germany“.
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