Hier finden Sie Informationen zu der folgenden Frage:
Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie immer die allgemeinen Voraussetzungen für Ihren Aufenthalt in Deutschland erfüllen müssen.
Informationen dazu finden Sie hier.
1.Zweck des Aufenthaltstitels
Es kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden. Voraussetzung ist, dass die vorhandene Berufsausbildung zu der im konkreten Arbeitsplatzangebot beschriebenen Tätigkeit qualifiziert. Dabei sind aber auch verwandte Berufe umfasst, sofern die Berufsausbildung zu diesen qualifiziert.
2. Voraussetzungen
3. Besonderheiten:
Beschleunigtes Verfahren nach § 81a AufenthG
Mit der Unterstützung des Arbeitgebers kommt gegebenenfalls auch das beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG in Betracht.
4. Rechtlicher Hintergrund:
Die §§ 18, 18a und 18b des deutschen Aufenthaltsgesetzes ermöglichen die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an Fachkräfte. Dabei wird zwischen Fachkräften mit Berufsausbildung (für diese gilt § 18a AufenthG) und Fachkräften mit akademischer Ausbildung (für diese gilt § 18b AufenthG) unterschieden.
Es ist gar nicht einfach zu verstehen, was alles benötigt wird. Wir helfen Dir gern dabei. Melde Dich als bei uns, wenn Du Unterstützung benötigst.
Third Country Nationals
GAaNF e. V.
Neithardtstr. 2, 85540 Haar
Kontakt
+49 1522 2630684
info@gaanf.org