Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Darf ich ohne ein Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen?

    Nein, Du darfst grundsätzlich nicht nach Deutschland einreisen, ohne einen Aufenthaltstitel zu haben. Die einzige Ausnahme bilden derzeit die Flüchtlinge aus der Ukraine. Sie müssen sich aber innerhalb von 90 Tagen einen Aufenthaltstitel besorgen und diese Regelung gilt aktuell auch nur noch bis zum 28.02.2023.

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis?

    • Du musst Dich finanzieren können. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Du kannst dafür genug Vermögen nachweisen. Dieses Vermögen musst Du auf einem Sperrkonto hinterlegen. Oder Du kannst eine Person benennen, die für Deinen Unterhalt aufkommt, wenn Du es selbst nicht kannst. Diese Person muss selbst über genug Einkommen verfügen und muss eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.
    • Deine Identität ist geklärt.
    • Du hast einen gültigen Pass.
    • Es besteht kein Ausweisungsinteresse - zum Beispiel weil Du in Deutschland schon mal straffällig geworden bist.

    Je nachdem aus welchem Grund Du eine Aufenthaltserlaubnis beantragst kommen noch weitere Voraussetzungen hinzu.

  • Was sind mögliche Aufenthaltszwecke?

    • Schulbesuch
    • Berufsausbildung und die Suche nach einem Ausbildungsplatz
    • Weiterbildung
    • Studium und die Suche nach einem Studienplatz
    • Facharbeit und die Suche nach einem Arbeitsplatz
    • Spracherwerb
    • Praktikum
    • Forschung
  • Wie läuft der Bildungsweg in Deutschland ab?


    Wenn Du wissen willst, wie der Bildungsweg in Deutschland abläuft und was dabei wichtig ist, kannst Du das hier genauer nachlesen.


  • Ich habe einen Aufenthaltstitel und bekomme ein Baby. Was muss ich beachten?

    Solange dein Kind bei dir in einem Haushalt lebt, Du einen deutschen Arbeitgeber hast und für deinen Arbeitsvertrag das deutsche Arbeitsrecht gilt, darfst du Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen. Die Elternzeit darfst du auch außerhalb Deutschlands verbringen. 

  • Was ist der Rundfunkbeitrag / GEZ?

    Du hast deinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet und einen Brief vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (LINK) bekommen. Was bedeutet das?

    In Deutschland gibt es wie auch in anderen Ländern unabhängige Sendeanstalten, die öffentlich finanziert und überwacht werden. Sie bieten ein politisch ausgewogenes Medienprogramm im Radio, im Fernsehen und im Internet, das frei von wirtschaftlicher Einflussnahme bleiben soll.

    Zur Finanzierung dieses Angebots zahlen grundsätzlich alle volljährigen Wohnungsinhaber in Deutschland den sogenannten Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt derzeit 18,36 € monatlich. Er muss aber nur einmal pro Wohnung bezahlt werden, auch wenn mehrere volljährige Personen in der Wohnung gemeldet sind. Der Beitrag wird vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingezogen. Im Alltag wird oft von der Gebühreneinzugszentrale oder kurz GEZ gesprochen, die früher diese Aufgabe erfüllte. Wenn Du also die Begriffe Rundfunkgebühren, GEZ-Gebühren oder GEZ-Beitrag hörst, so ist immer der Rundfunkbeitrag von 18,36 € monatlich zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemeint.


  • Was kann ich tun, wenn ich mir die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht leisten kann?

    Du kannst dich von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn du z.B. nachweislich über kein eigenes Einkommen verfügst und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder andere Sozialleistungen (Bürgergeld - früher Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Blindenhilfe) beziehst. Hierzu hält der Beitragsservice auf seiner Internetseite einen Befreiungsantrag  bereit.

    Aber auch wenn eine Befreiung bei dir nicht in Frage kommt, bestehen weitere Möglichkeiten, um den Beitrag zeitweise auszusetzen oder teilweise nicht zahlen zu müssen. Mit einer sogenannten Stundung  hast du in einer finanziell schwierigen Situation die Möglichkeit, deinen Zahlungsrückstand erst zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen. Beim sogenannten Vergleich bekommst du unter gewissen Umständen sogar einen Teil deines Zahlungsrückstandes vom Beitragsservice erlassen - hierfür sind allerdings aussagefähige Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit notwendig.

    Wenn Du in einer Gemeinschaftsunterkunft wie z.B. einem Asylbewerberheim oder einem ausschließlich zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzten Hotel lebst, dann musst du dich übrigens nicht beim Beitragsservice anmelden.


  • Wie kann ich ein Sperrkonto eröffnen?

    Banken und Sparkassen sind nicht verpflichtet, Sperrkonten anzubieten. Es kann daher sein, dass es an deinem Wohn- oder Studienort kein solches Angebot gibt. Dann kann es sinnvoll sein, sich im Internet über Angebote größerer Banken zu informieren. Auch die Anlaufstellen für ausländische Studierende an den Hochschulen deines Wohnorts können hier eventuell weiterhelfen.

  • Wie kann ich ein Girokonto eröffnen?

    Um ein Girokonto bei einer Bank in Deutschland zu eröffnen, benötigst du zunächst folgende Unterlagen: deinen gültigen Reisepass, deine Aufenthaltserlaubnis und deine Meldebescheinigung. Manche Banken verlangen für gewisse Girokonten einen monatlichen Mindesteingang; hier musst du dann noch deine Lohnbescheinigungen der letzten Monate vorlegen.


    Die Leistungen und damit auch die Kosten von Girokonten bei verschiedenen Banken unterscheiden sich enorm. Es lohnt sich daher, die Angebote genau zu vergleichen, etwa durch Internet-Portale. Mach dir in jedem Fall Gedanken darüber, welche Leistungen zu unbedingt benötigst. Generell sollten etwa beim Online-Banking keine weiteren Kosten entstehen. Auch Bargeldabhebungen sollten an gut verfügbaren Automaten kostenlos möglich sein.

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