Freiwilliges soziales Jahr

Freiwilliges soziales Jahr

Hier findest Du Informationen zur folgenden Frage:


  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, um in Deutschland ein Freiwilliges Soziales Jahr machen zu können?


Bitte vergiss nicht, dass Du zusätzlich auch immer die generellen Voraussetzungen für Deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst. Informationen dazu findest Du hier.

Voraussetzungen für ein Freiwilliges soziales Jahr in Deutschland

1.Zweck des Aufenthalts



Das FSJ ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen, wobei es verschiedene Einsatzbereiche gibt (zB soziale Einrichtungen, Pflege, Kinder & Jugendliche, Politik und Schule & Bildung). Dieser Dienst wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Jedes Bundesland in Deutschland hat eine Webseite mit allen Informationen zum FSJ eingerichtet. Auf diesen Webseiten kann man sich über die aktuellen Angebote informieren.


2. Voraussetzungen:


  • Wohnsitz in Deutschland 
  • Gültiger Reisepass (der Nationalpass kann auch in einer Botschaft bzw. in einem Konsulat in Deutschland verlängert werden)
  • Vereinbarung zur Durchführung des Freiwilligendienstes
  • Sicherung des Lebensunterhalts (wie durch Taschengeld Sachleistungen und Kostenzuschüsse)
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Einhaltung der Altersgrenze (mindestens 16 und höchstens 26 Jahre alt)


3. Besonderheiten:


Das FÖJ ist ein Freiwilligendienst in geeigneten Stellen und Einrichtungen, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind. Das FÖJ wird auf Landesebene von ca. 50 Trägern organisiert, die jeweils eine Webseite mit allen Informationen dazu betreiben. 


Der BFD ist ein Angebot an Menschen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. In der Regel dauert der BFD zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Grundsätzlich handelt es sich um einen ganztägigen Dienst, für Freiwillige über 27 Jahre ist aber auch ein Teilzeitdienst vorgesehen. Für den Vollzeitdienst muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. Die Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten, wie z.B. von Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, aber auch von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kinderheimen, Kindertagesstätten oder Schulen. Die Informationen über die aktiven Einsatzstellen findet man auf der Webseite des Bundesfreiwilligendienstes.


Bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 18 Monaten können ein FSJ und ein FÖJ mit einer Mindestdienstdauer von sechs Monaten nacheinander geleistet werden. Der BFD ist weder mit FSJ noch mit FÖJ kombinierbar. Bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten können mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige BFDs kombiniert werden.




4. Rechtlicher Hintergrund:


Nach § 19c Abs. 1 AufenthG sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein FSJ bzw. FÖJ oder BFD: (a) Vereinbarung zur Durchführung des Freiwilligendienstes; (b) Sicherung des Lebensunterhalts (wie durch Taschengeld, Sachleistungen und Kostenzuschüsse), (c) Einhaltung der Altersgrenze (mindestens 16 und höchstens 26 Jahre alt).  Der BFD ist dagegen in jedem Alter möglich.



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