Sprachkurs

Sprachkurs

Hier findest Du Informationen zu der folgenden Frage:



Bitte vergiss nicht, dass Du immer die allgemeinen Voraussetzungen für deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst. Informationen dazu finden Sie hier.

Voraussetzungen für die Absolvierung eines Sprachkurses in Deutschland (§ 16f AufenthG)

1. Zweck des Aufenthalts


In Deutschland besteht die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem bestimmen Sprachkurs zu erhalten. Wichtig ist hierbei, dass diese Vorschrift nur für Sprachkurse gilt, die nicht zur Studienvorbereitung dienen. Es muss sich zudem um einen Intensivsprachkurs handeln, d.h. es muss i. d. R. ein täglicher Unterricht mit mindestens 18 Wochenstunden stattfinden. Der Besuch von Abend-, Wochenend- und Teilzeitsprachkursen ist daher nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss schließlich auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vorneherein zeitlich begrenzt sein. 

2. Voraussetzungen


  • Nachweis über die Zulassung zum Sprachkurs
  • z. B. Anmeldebestätigung oder Vertrag 
  • Tabellarischer Lebenslauf (falls vorhanden: Zeugnisse, Diplome oder Nachweise über bereits erworbene Kenntnisse in der deutschen Sprache)
  • Motivationsschreiben, das darüber Auskunft gibt, warum der Sprachkurs besucht werden soll und welche Pläne für die Zeit nach dem Sprachkurs verfolgt werden
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern; Einzahlung einer Sicherheitsleistung (mindestens 6.165 EUR für 6 Monate (gilt für 2023)) auf ein Sperrkonto in Deutschland; Verpflichtungserklärung; Hinterlegung einer Bankbürgschaft
  • Nachweis über die Krankenversicherung
  • Beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)


3. Besonderheiten


Ob eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Visum zum Zwecke der Teilnahme an einem Sprachkurs gem. § 16f AufenthG erteilt wird, steht im Ermessen der Ausländerbehörde bzw. der Botschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, kann es daher erforderlich sein, dass der Zweck des Aufenthalts glaubhaft gemacht. Die zuständige Behörde kann daher schon bei Antragstellung die Berufs- und Lebensplanung, bereits erworbene Qualifikationen, etwaige Voraufenthalte und bereits absolvierte Sprachkurse berücksichtigen. 


Der Lebensunterhalt muss während des Sprachkurses aus eigenen Mitteln, aus einem Stipendium oder durch Dritte gesichert sein. Grundsätzlich gilt der Lebensunterhalt als gesichert, wenn du deinen Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kannst. Monatlich müssen dafür mindestens 903,00 Euro zur Verfügung stehen (aktueller Wert für das Jahr 2023). Der finanzielle Nachweis kann durch Vorlage von der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse deiner Eltern, durch die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, der Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder die Hinterlegung einer Bankbürgschaft erbracht werden. 

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Kurses erteilt. Eine Verlängerung von bis zu einem Jahr ist möglich.

Deine Aufenthaltserlaubnis nach § 16f AufenthG zur Teilnahme an einem Sprachkurs gestattet dir nicht, dass du daneben noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen darfst. 



4. Rechtlicher Hintergrund


Nach § 16f Abs. 1 S. 1 AufenthG sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem bestimmen Sprachkurs:  Nachweis über die Zulassung zum Sprachkurs und gesicherter Lebensunterhalt


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