Studium

Studium

Hier findest Du Informationen zu der folgenden Frage:



Bitte vergiss nicht, dass Du immer die allgemeinen Voraussetzungen für deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst.



Informationen dazu finden Sie hier.

Voraussetzungen für das Studium in Deutschland (§ 16b AufenthG)

  1. Zweck des Aufenthalts


Der Zweck eines Aufenthaltstitels zur Aufnahme eines Studiums besteht darin, ausländischen Studierenden die Möglichkeit zu geben, in Deutschland ein Studium aufzunehmen und abzuschließen. Mit einem Aufenthaltstitel zur Aufnahme eines Studiums können ausländische Studierende in Deutschland leben, studieren und gegebenenfalls auch arbeiten. Der Aufenthaltstitel kann nach Abschluss des Studiums in einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oder zur Berufstätigkeit umgewandelt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Aufenthaltstitel zur Aufnahme eines Studiums ermöglicht es ausländischen Studierenden, ihre akademischen Ziele in Deutschland zu verfolgen und sich kulturell und sprachlich weiterzuentwickeln.


2. Voraussetzungen




3. Besonderheiten


(1) Deutsche Aufenthaltserlaubnis für Studierende 

Dies ist die Studienaufenthaltserlaubnis für internationale Studierende, die an einer deutschen Hochschule zugelassen sind und ihr Studium in einem Vollzeitstudiengang direkt aufnehmen wollen.


Studierende
= Du studierst einen Studiengang in Deutschland in Vollzeit (z.B. Medizin, Ingenieurwissenschaften, Geisteswissenschaften).


(2) Aufenthaltserlaubnis für einen deutschen
Studienvorbereitungskurs 

Damit gibt es die Möglichkeit, einen Deutschkurs zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland zu besuchen.


Vorbereitungskursteilnehmende
= Du besuchst einen Kurs, der ausdrücklich als studienvorbereitender Kurs ausgeschrieben ist und dich auf ein späteres Studium (insbesondere sprachlich) vorbereiten soll. Die Hochschule hat dich zum Studium zugelassen, hat aber die Absolvierung dieses Kurses zur Bedingung für die Zulassung zum Studium an dieser Hochschule gemacht. 


4. Rechtlicher Hintergrund


Nach § 16b des deutschen Aufenthaltsgesetzes sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende: (a) Aufenthalt zu Studienzwecken; (b) ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der der Studiengang unterrichtet wird; (c) ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung des Studienaufenthalts. 


Der § 16b des deutschen Aufenthaltsgesetzes gilt jedoch nicht nur für ein Vollzeitstudium, sondern erstreckt sich auf einen größeren Zeitraum, der mit der Vorbereitung des Studiums in Deutschland beginnt.


Wir helfen Dir gern!

Es ist gar nicht einfach zu verstehen, was alles benötigt wird. Wir helfen Dir gern dabei. Melde Dich als bei uns, wenn Du Unterstützung benötigst.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Share by: