Studienplatzsuche

Studienplatz­suche

Hier findest Du Informationen zur folgenden Frage:


  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Studienplatzsuche in Deutschland zu bekommen?


Bitte vergiss nicht, dass Du zusätzlich auch immer die generellen Voraussetzungen für Deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst. Informationen dazu findest Du hier.



Voraussetzungen für die Studienplatzsuche in Deutschland (§ 17 AufenthG)


1. Zweck des Aufenthaltstitels


Der Zweck eines Aufenthaltstitels zur Studienplatzsuche besteht darin, ausländischen Studieninteressierten die Möglichkeit zu geben, sich in Deutschland aufzuhalten, um hier einen Studienplatz zu suchen und sich auf das Studium vorzubereiten. Der Aufenthaltstitel zur Studienplatzsuche gilt in der Regel für maximal 9 Monate und ermöglicht es, sich in Deutschland aufzuhalten, um zum Beispiel Sprachkurse zu besuchen, sich über das deutsche Hochschulsystem zu informieren oder Bewerbungen bei Hochschulen einzureichen.

Wenn Studieninteressierte einen Studienplatz finden, können sie den Aufenthaltstitel in einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums umwandeln lassen, der dann für die Dauer des Studiums gültig ist. Wenn sie keinen Studienplatz finden, müssen sie das Land wieder verlassen.


2. Voraussetzungen


  • Ausländischer Schulabschluss mit Hochschulzugang 
  • Zeugnisse über frühere Ausbildungen (Diplome) in der Originalsprache sowie eine deutsche Übersetzung, die von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer erstellt wurde
  • https://anabin.kmk.org/anabin.html = Diese Datenbank gibt Auskunft über die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen bei der Einordnung eines ausländischen Abschlusses in das deutsche Bildungssystem.
  • Sprachkenntnisse
  • Studium in deutscher Sprache = Niveau B2 der deutschen Sprache 
  • Internationales Studium in englischer Sprache = englische Sprachkenntnisse ausreichend 
  • Unterlagen zum Nachweis finanzieller Mittel während des Studienaufenthaltes
  • Sperrkonto in Höhe von mindestens 6.165 EUR für 6 Monate (gilt für 2023)
    oder
  • Verpflichtungserklärung
  • Beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)


3. Besonderheiten


 Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu neun Monate erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienplatzsuche berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit und nicht zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten.


4. Rechtlicher Hintergrund


Nach § 17 Abs. 2 AufenthG sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Studienplatzes: (a) ausreichende Kenntnisse der Sprache zur Aufnahme eines Studiums; (b) gesicherter Lebensunterhalt; (c) anerkannter Schulabschluss oder vergleichbare schulische Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums.


Wurdest Du an einer deutschen Hochschule zum Studium oder zum Studienkolleg zugelassen? Dann kannst Du bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nach § 16b AufenthG beantragen.



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