Ausbildung

Berufsausbildung

Hier findest Du Informationen zur folgenden Frage:


  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Berufsausbildung in Deutschland zu bekommen?


Bitte vergiss nicht, dass Du zusätzlich auch immer die generellen Voraussetzungen für Deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst. Informationen dazu findest Du hier.

Aufenthaltserlaubnis zum Absolvieren einer Berufsausbildung

1.Zweck des Aufenthaltstitels


In Deutschland könnt Ihr die Gelegenheit nutzen, eine Berufsausbildung zu absolvieren und Euch bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ihr habt die Wahl zwischen einer schulischen oder einer betrieblichen Ausbildung. Für beide Optionen kann es notwendig sein, einen Aufenthaltstitel nach § 16a Aufenthaltsgesetz zu beantragen.



2. Voraussetzungen

  • Nachweis eines betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatzes
    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland muss zum Nachweis des Ausbildungsplatzes ein Berufsausbildungs- oder Schulvertrag vorliegen. Eine qualifizierte Berufsausbildung erfordert einen
    Mindestumfang von 2 Jahren und muss zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse
    Zum Zwecke der Berufsausbildung werden in der Regel deutsche Sprachkenntnisse auf dem
    Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verlangt. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Ausbildungseinrichtung
  • während der Ausbildung eine individuelle Sprachförderung gewährt 
    oder
  • bestätigt, dass die Sprachkenntnisse für die Absolvierung der qualifizierten Berufsausbildung ausreichend sind.


  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Der Lebensunterhalt muss während der Ausbildung aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert sein. Monatlich müssen dafür
    mindestens 903,00 Euro zur Verfügung stehen (aktueller Wert für das Jahr 2023). Der finanzielle Nachweis kann bei einer schulischen Ausbildung durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder der Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. Da die betriebliche Ausbildung vergütet wird, reicht das im Ausbildungsvertrag festgelegte Gehalt als Nachweis der finanziellen Mittel aus. Falls Deine angestrebte Ausbildungsvergütung nicht ausreichen sollte, kannst Du die Differenz durch den Nachweis eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausgleichen.


  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Vorrangprüfung)
    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung unterliegt in der Regel der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft dabei zwei Aspekte: Ob die oder der Auszubildende zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt wird und ob für diese Stelle eine andere Person - aus Deutschland oder der EU - geeignet ist. Diese Prüfung wird als Vorrangprüfung bezeichnet. Wenn keine Person für die Stelle geeignet ist, wird die Prüfung als bestanden angesehen.


3. Besonderheiten

Wenn Du eine qualifizierte betriebliche Berufsausbildung absolvierst, ermöglicht Deine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Abs. 1 Satz 3 AufenthG den Besuch eines vorbereitenden berufsbezogenen Deutschkurses. Damit kannst Du Deine Deutschkenntnisse gezielt verbessern.


Was muss ich nach Abschluss meiner beruflichen Ausbildung beachten? 

Sobald Du Deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, kannst Du bis zu 12 weitere Monate in Deutschland bleiben, um eine Beschäftigung zu finden, die Deiner Berufsausbildung entspricht. Dazu brauchst Du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG. Diese beantragst Du bei der für Dich zuständigen Ausländerbehörde. Während Deiner Arbeitsplatzsuche in Deutschland darst Du jede Beschäftigung ausüben, die zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts erforderlich ist. Sobald Du einen Arbeitsplatz gefunden hast, für den Du qualifiziert bist, kannst Du eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§ 18a AufenthG) beantragen, ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen.


4. Rechtlicher Hintergrund


Nach § 16a AufenthG sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung

  1. Nachweis eines betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatzes in Deutschland; 
  2. ausreichende Sprachkenntnisse zur Absolvierung einer Berufsausbildung; 
  3. gesicherter Lebensunterhalt. 
  4. Zudem wird bei einer betrieblichen Ausbildung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigt (sog. Vorrangprüfung).


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