Hier findest Du Informationen zur folgenden Frage:
Bitte vergiss nicht, dass Du zusätzlich auch immer die generellen Voraussetzungen für Deinen Aufenthalt in Deutschland erfüllen musst. Informationen dazu findest Du hier.
Inhaltsverzeichnis:
1.Zweck des Aufenthaltstitels
In Deutschland könnt Ihr die Gelegenheit nutzen, eine Berufsausbildung zu absolvieren und Euch bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ihr habt die Wahl zwischen einer schulischen oder einer betrieblichen Ausbildung. Für beide Optionen kann es notwendig sein, einen Aufenthaltstitel nach § 16a Aufenthaltsgesetz zu beantragen.
2. Voraussetzungen
3. Besonderheiten
Wenn Du eine qualifizierte betriebliche Berufsausbildung absolvierst, ermöglicht Deine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Abs. 1 Satz 3 AufenthG den Besuch eines vorbereitenden berufsbezogenen Deutschkurses. Damit kannst Du Deine Deutschkenntnisse gezielt verbessern.
Was muss ich nach Abschluss meiner beruflichen Ausbildung beachten?
Sobald Du Deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, kannst Du bis zu 12 weitere Monate in Deutschland bleiben, um eine Beschäftigung zu finden, die Deiner Berufsausbildung entspricht. Dazu brauchst Du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG. Diese beantragst Du bei der für Dich zuständigen Ausländerbehörde. Während Deiner Arbeitsplatzsuche in Deutschland darst Du jede Beschäftigung ausüben, die zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts erforderlich ist. Sobald Du einen Arbeitsplatz gefunden hast, für den Du qualifiziert bist, kannst Du eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§ 18a AufenthG) beantragen, ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen.
4. Rechtlicher Hintergrund
Nach § 16a AufenthG sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung:
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