1) Antragsverfahren in Deutschland
In der Regel beginnt das Antragsverfahren im Heimatland. Für die Einreise zum Studium ist in der Regel ein nationales Visum erforderlich. Dieses muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Wegen des Ukraine-Krieges kann das Antragsverfahren direkt von Deutschland aus starten, beachte aber, dass du dich in der Zeit bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sowie nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis selbst finanzieren musst.
a) Kontaktaufnahme mit der örtlichen Ausländerbehörde / Einreichung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis (persönliches Erscheinen erforderlich)
- Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars (das auf der Website der Botschaft oder der Einwanderungsbehörde heruntergeladen werden kann)
- Bescheinigung über die Immatrikulation an einer Universität
- Zeugnisse über frühere Ausbildungen (Diplome) in der Originalsprache sowie eine deutsche Übersetzung, die von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer erstellt wurde
- 3 biometrische Passbilder
- Sozialversicherungskarte
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Die Krankenversicherung kann bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen werden
- Wohnungsnachweis (Miet- oder Kaufvertrag)
- Nachweis der finanziellen Mittel
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende kostet 100,- EUR.
b) Kontaktaufnahme mit dem Einwohnermeldeamt/Stadtamt (Meldebescheinigung) unter Vorlage folgender Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass
- Bescheinigung eines Vermieters über eine Unterkunft
2) Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Nachdem der Antrag bei der Ausländerbehörde eingereicht wurde, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 6-8 Wochen erteilt. Nachdem das Antragsverfahren abgeschlossen ist, wird innerhalb von 4 Wochen eine elektronische Aufenthaltskarte ausgestellt. Du hast jedoch sofort nach der Antragstellung das Recht, dich in Deutschland aufzuhalten.
Wenn Du aus der Ukraine geflohen bist:
Ich habe meine Originaldokumente nicht mehr - was soll ich tun?
- Mache dir einen Überblick über die bisher erworbenen Abschlüsse / Zwischenabschlüsse / Hochschulzeugnisse
- Welche Abschlüsse sind woher?
- Hast du nicht nur Zeugnisse aus der Ukraine, sondern auch Zeugnisse aus deinem Heimatland?
- Wende dich an die ukrainische Universität oder die Botschaft, um Unterstützung bei der Beschaffung von Zeugnissen zu erhalten
- Wende dich an deine Botschaft oder an deine frühere Schule, um Unterstützung bei der Beschaffung alter Schulzeugnisse zu erhalten
Was kann ich jetzt vorbereiten, bis die EU-Verordnung am 28.02.2023 ausläuft?
- Kontaktiere verschiedene Universitäten
- Finde heraus, welcher Studiengang ähnlich zu deinem bisherigen Studium ist
- Erkundige dich, ob ein Vorbereitungskurs verlangt wird, bevor du dort ein Studium aufnehmen können
- Setze dich mit Krankenversicherungen in Verbindung und frage sie nach einer vorübergehenden Versicherung, bis du als Student eingeschrieben sind
- Wende dich an die ukrainische Universität oder die Botschaft, um Unterstützung bei der Beschaffung von Zeugnissen zu erhalten
Wende dich an deine Botschaft oder an deine frühere Schule, um Unterstützung bei der Beschaffung alter Schulzeugnisse zu erhaltenNeuer Text